Kartenlegen mit normalen Spielkarten/Skatkarten hat eine lange Tradition und faszinierte die Menschen schon immer. Es sind einfache Karten, ohne aufwändige Bilder, in sich sehr klar und rein. Sie können ein Spiegel der Seele sein, wenn man ihre Sprache versteht und bereit ist in die Selbsterkenntnis zu gehen. Als Kartenmedium taucht man in eine Situation des Alltags, der geistigen Ebene und der außersinnlichen Wahrnehmung ein. Diese Grenzen fließen in einander und oft nicht (be-)greifbar, man kann lernen damit umzugehen oder zu akzeptieren, dass es ist wie es ist. Meine Karten segne ich und gehe respektvoll mit ihnen um.
Kartenlegen in der Lebensberatung hat sich in der heutigen Welt einen festen Platz erobert. Eine langjährige Erfahrung, gutes Einfühlungsvermögen und eine geschärfte Intuition sind erforderlich, um die Situationen eines Menschen zu erkennen und Lösungswege aufzuzeigen, welche in bestimmten Lebenssituationen helfen können. Dies bezieht sich auf Mensch und Tier.
Kartenlegen und Energiearbeit unterstützen sich. In einem Kartenbild kannman sehr schön die Energiefelder erkennen. Da alles Energie ist, fließt auch während des Gespräches die universelle Lebensenergie mit ein. Sie wird dort aufgenommen, wo der Körper sie am meisten braucht, entweder auf körperlicher, seelischer oder geistlicher Ebene. Auch hier ist eine Aktivierung der Selbstheilungskräfte möglich, wodurch man sich wohler fühlt und mit sich und dem Umfeld in Harmonie gehen kann.
Ich möchte meine Erkenntnisse, die ich in meiner jahrelangen Beratertätigkeit als Kartenmedium und Heilpraktikerin erfahren durfte, gerne an Menschen weitergeben, um sich Selbst und anderen eine Lebenshilfe zu sein.
Zur Zeit sind nur telefonische Beratungen möglich.
Zur Terminabsprache und für Informationen bin ich erreichbar unter:
Tel.: 02041 / 70 77 31
Ich bedanke mich für das Vertrauen.
Meine Beratungen bzw. Sitzungen ersetzten nicht den Arzt, Heilpraktiker oder einen anderen Therapeuten.Ich erstelle keine Diagnosen und mache keine Heilversprechen. Es geht um das Aktivieren der Selbstheilungskräfte. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 2. März 2004 entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Helpraktikererlaubnis.